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informiert.
Rechtslage
Darf ein Tageszeitungsverlag den Abdruck unserer Traueranzeigen verweigern? In den meisten Fällen: Nein.
Es handelt sich hierbei um einen Vertrag, der jedoch nur dann zustande kommt, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorhanden sind.
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit.
Dies gilt allerdings dann nicht, wenn das Presseunternehmen am Ort eine Monopolstellung einnimmt. Gerade Regional- und Heimatzeitungen
haben oftmals wegen ihrer spezifischen Werbefunktion eine Alleinstellung. Daraus kann sich ein Abschlusszwang für ein Presseunternehmen ergeben. Wenn der Verleger einer Zeitung, die eine Monopolstellung inne hat,
keine stichhaltigen publizistischen oder wirtschaftlichen Gründe für die Verweigerung des Abschlusses eines Anzeigenvertrages hat, ist er in der Regel verpflichtet, die bestellte Anzeige zu veröffentlichen
.
Der Anzeigenvertrag ist ein Werkvertrag besonderer Art. Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung der Anzeige und ihr Erscheinen, wobei sich der
Inserent nach den drucktechnischen Möglichkeiten des Verlegers zu richten hat.
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